Die Generalversammlung 2021 wird schriftlich durchgeführt
Die Situation rund um die Corona-Pandemie beeinträchtigt weiterhin das öffentliche, geschäftliche und private Leben. Nicht überraschend ist auch die Planung unserer jährlich stattfindenden Generalversammlung vom Januar 2021 davon betroffen. Leider werden wir diese Generalversammlung wiederum nicht in einem gesellschaftlichen Rahmen in Egg durchführen können. Die Verbandsleitung bedauert dies sehr.
Dieser Entscheid basiert rechtlich auf der am 19. Juni 2020 vom Bundesrat erlassenen Verordnung, die in unserem Fall besagt, dass die Vereine / Verbände, unabhängig von den entsprechenden Regelungen in unseren Statuten, ihre Rechte auch auf schriftlichem Weg ausüben können.
Folgender Ablauf ist vorgesehen:
24. März 2021:Versand der Unterlagen mit dem notwendigen Stimmmaterial
09. April 2021: Alle Mitglieder haben bis zum 09. April 2021 Zeit, an der Abstimmung teilzunehmen und das Rückantwortcouvert zurückzusenden (massgebend ist der Poststempel). Nicht eingetroffene Antworten, Couverts mit einem älteren Poststempel als der 09. April 2021 zählen automatisch als ungültig.
Sollten Sie weitere Fragen haben, freuen wir uns über eine Kontaktaufnahme. Wir danken Ihnen für das Verständnis und freuen uns jetzt schon darauf, Sie im 2022 an unserer traditionellen Generalversammlung wieder persönlich begrüssen können.