Die gastgebende Feuerwehr ist dafür verantwortlich, dass die Einladung an die Gäste frühzeitig erfolgt.

  • Es besteht kein Tenuezwang.
  • Selbstverständlich dürfen weitere Delegationen befreundeter Feuerwehren eingeladen werden.

Turnuslisten per 01.01.2024