Die gastgebende Feuerwehr ist dafür verantwortlich, dass die Einladung an die Gäste frühzeitig erfolgt.
- Es besteht kein Tenuezwang.
- Selbstverständlich dürfen weitere Delegationen befreundeter Feuerwehren eingeladen werden.
Die gastgebende Feuerwehr ist dafür verantwortlich, dass die Einladung an die Gäste frühzeitig erfolgt.